Die wispo AG ist als Bildungsträger von der Zertifizierungstelle TQ Cert gemäß der Allgemeinen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) zugelassen.
Weiterbildungen des Systemischen Zentrums der wispo AG sind damit förderfähig.
Somit können Angestellte in den Genuß staatlicher Unterstützung bekommen, um 'up-to-date' zu bleiben.
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externen Inhalt anzeigenDie Bundesregierung verbessert die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen, deren Berufsabschluss mindestens 2 Jahre zurückliegt.
Die Förderhöhe ist abhängig vom Alter des Teilnehmenden und der Betriebsgröße. Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber.
Alle Infos in 112 Sekunden im Videoformat!
Durch das Qualifizierungschancengesetz haben sich die Förderbedingungen in 2024 weiter verbessert:
Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit mindestens 2 Jahre zurückliegendem letztem Bildungsabschluss (oder letztem Förderbscheid)
So unterstützt der Gesetzgeber durch Qualifizierung der Beschäftigten die Arbeitsplatzsicherheit und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland!
Die Förderrichtlinien sind ziemlich komplex geworden. Wir haben den Durchblick!
Verschenken Sie kein Geld, sondern lassen Sie sich durch uns beraten.
Wir unterstützen Sie gerne im Antragsprozess.
Rufen Sie uns einfach an: 069 / 130 25 85 80
Wenn die Förderkriterien des Bildungsgutscheins nicht auf Sie zutreffen sollten, können Sie trotzdem Zuschüsse über andere Förderprogramme erhalten.
Informieren Sie sich über die folgenden Fördermöglichkeiten und fragen Sie uns, sollten im Anschluss noch Unklarheiten bestehen.
Sie erhalten bis zu € 5.100,- Zuschuss für Ihre Weiterbildung aus dem Förderprogramm 'Begabtenförderung berufliche Bildung'.
Voraussetzungen sind:
Evtl. können Sie auch bei Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Weitere InformationenAlle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg können den Bildungsscheck Brandenburg im Wert bis zu € 3.000,- pro Kalenderjahr beantragen.
In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr Qualifizierungsbedarf abgeklärt.
Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
LASA Brandenburg GmbH
Telefon: 0331 660-2200
Den QualiScheck im Wert von € 500,- für Weiterbildungen des Systemischen Zentrums erhalten:
Für die Ausstellung des Qualischecks kontaktieren Sie bitte:
RAT GmbH
Telefon: 0800 - 5 888 432
E-mail: info@qualischeck.rlp.de
Weitere InformationenDen Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen im Wert von € 500,- für Qualifizierungen des Systemischen Zentrums können Sie erhalten, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrer, junge Existenzgründer und auch Firmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie im vergangenen und diesem Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Arbeitgeber die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet.
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nach einer Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen statt.
Nähere Infos erhalten Sie bei:
Nordrhein-Westfalen direkt - das ServiceCenter der Landesregierung
Telefon: 0180 - 3 100 118
www.bildungsscheck.nrw.de
Beratungsstellen finden Sie unter:
www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/beratungsstellen.html
Weitere InformationenDer Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen, die das berufliche Fortkommen des Antragstellers fördern.
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Wenn das monatliche Bruttoeinkommen des Antragstellers im Rahmen der aktuellen Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank liegt, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
der Antragsteller ist älter als 50 Jahre oder
der Antragsteller arbeitet in Teilzeit oder
der Antragsteller steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis oder
der Antragsteller ist Leiharbeitnehmer oder
der Antragsteller strebt mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss an.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines Bildungsschecks.
Weitere InformationenBeim Einzelbetrieblichen Förderverfahren übernimmt der Europäische Strukturfonds zwischen 45 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei der Förderung Einzelbetriebliches Förderverfahren zwischen 35 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind es 25 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate (wie bei unseren Abschlüssen).
Weitere Informationen