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Heilpraktiker*in Psychotherapie

Die Doppelqualifizierung - NUR im Systemischen Zentrum:

  • Weiterbildung in systemischer Therapie mit DGSF-Anerkennung mit der Möglichkeit zur staatlichen Förderung bis 100% !
  • Online-Kursvorbereitung auf die Prüfung Heilpraktiker*in (eingeschränkt für Psychotherapie)

Mit unserer Weiterbildung in ‚Systemischer Therapie‘ bieten wir Ihnen im dritten Weiterbildungsjahr jetzt auch die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Prüfung  Heilpraktiker (Psychotherapie). Die Prüfung selbst wird abschließend von den Gesundheitsämtern vorgenommen.

Die Prüfung und staatliche Anerkennung als Heilpraktiker (Psychotherapie) setzt breite Kenntnisse in einem anspruchsvollen Wissenskorpus voraus und erfordert eine systematische Vermittlung von Wissen aus den Fachgebieten Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie.

Mit unserem Online-Lernprogramm eignen Sie sich daher nicht nur fundierte systemische Methodenkenntnisse sowie umfassende therapeutische Handlungskompetenzen an, sondern können zugleich das diagnostische und psychiatrische Hintergrundwissen erwerben, das Sie für eine erfolgreiche systemische und therapeutische Arbeit mit und Behandlung von Menschen benötigen.

Das Systemische Zentrum der wispo AG ist derzeit bundesweit das einzige Institut, das mit seinem neuen Weiterbildungsangebot eine Doppelqualifizierung mit Online-Lernprogramm ermöglicht: Das Online-Lernprogramm erhalten Sie zum absoluten Sonderpreis !

Mithilfe unseres Weiterbildungs-Programms erarbeiten Sie sich unter professioneller Anleitung die besten Voraussetzungen, um die Anerkennung als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu erlangen.

direkt zum Heilpraktiker*in Psychotherapie

Ihre Vorteile als Heilpraktiker*in (Psychotherapie)

Angestellte Fachkräfte in therapienahen Bereichen profitieren durch die Erlaubniserteilung gemäß HPG (Psychotherapie) insbesondere, wenn sie im Grenzgebiet zwischen Beratung und Therapie arbeiten und sich mit einer Therapieerlaubnis rechtlich absichern möchten.

Selbständig Tätige (außer in approbierten Berufen) dürfen nur mit einer HPG-Erlaubnis heilen, psychologische und Krankheits-Diagnosen stellen.
Zudem können sie ihre psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker für Versicherte privater Krankenkassen abrechnen.
Ebenso entfällt bei der Berechtigung heilkundlich zu arbeiten die Pflicht, Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen zu erheben, was sich sehr positiv auf die Einkommenshöhe auswirkt.

Alle Informationen zu unserem Angebot "Heilpraktiker (Psychotherapie" haben wir in einer Broschüre für Sie zusammengestellt. Diese steht hier zum Download bereit.