Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2018 entschieden, dass das psychotherapeutische Verfahren ‚Systemische Therapie bei Erwachsenen‘ wirksam ist und damit zur Behandlung gesetzlich Versicherter im Rahmen von Psychotherapie zugelassen werden kann.
Damit hat es die Systemische Therapie als erstes Verfahren geschafft, eine Anerkennung mittels einer wissenschaftlichen Wirksamkeitsprüfung zu erhalten!
Für den Bereich der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen wird bereits die Anerkennung durch den G-BA geprüft und wir rechnen in Kürze ebenfalls mit einer Zulassung auf Basis der Wirksamkeitsprüfung.
Die Auswirkungen dieses 'geprüft'-Siegels sind herausragend, und zwar für alle Berufsgruppen mit Systemischer Qualifizierung:
Für den psycho-sozialen Bereich gilt: Im stationären Kontext und in der Rehabilitation können bald systemische Leistungen durch Fachpersonal abgerechnet werden. Hier sind viele Berufsgruppen inkludiert. Wir gehen davon aus, dass es in Zukunft viele neue und gut bezahlte Stellen für Systemiker*innen in diesem Bereich geben wird. Wir rechnen auch in weiteren Bereichen des Gesundheitswesens mit großer Nachfrage nach systemischer Dienstleistung, z.B. bei Krankenkassen an systemisch ausgerichteter Prävention jenseits der Psychotherapie.
Eine systemische Weiterbildung in Beratung und Therapie ist also die Basis für eine aussichtsreiche Berufskarriere.
Im Bereich des Coachings, der Supervision, der Führungsqualifizierung und der Organisationsentwicklung wird aus unserer Sicht ebenfalls eine systemische Weiterbildung in Zukunft fast zur Pflicht.
Durch die erfolgreiche Prüfung des systemischen Ansatzes im Kontext der Psychotherapie haben Systemiker*innen auch in anderen Berufsfeldern einen großen Wettbewerbsvorteil, da die wissenschaftliche Anerkennung eine positive Ausstrahlungswirkung auf die Erwartungshaltung der Kund*innen und der Arbeitgeber*innen haben wird.
Es gibt also für alle Berufsgruppen mit Systemischer Qualifizierung viel zu feiern!