Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Angestellten eine Förderung bis zu 100% der Ausbildungskosten. Und der Arbeitgeber kann noch einen Zuschuss zum Arbeitsentgeld erhalten.
Dies gilt nur für zertifizierte Bildungsträger und Ausbildungen - wie die vom Systemischen Zentrum der wispo. Lassen Sie sich von unseren Bildungs-Experten beraten!
Weitere Infos zur FörderungDie Bundesregierung hat 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet, das Angestellten die Möglichkeit gibt, up-to-date zu bleiben.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Betriebsgröße und Alter des Teilnehmenden. Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber.
Es gelten folgende Rahmenbedingungen zur Förderung:
Förderfähig sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit mindestens 2 Jahre zurückliegendem letztem Bildungsabschluss (oder letztem Förderbscheid).
So unterstützt der Gesetzgeber durch Qualifizierung der Beschäftigten die Arbeitsplatzsicherheit und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland!
Die Förderrichtlinien sind ziemlich komplex geworden. Wir haben den Durchblick!
Verschenken Sie kein Geld, sondern lassen Sie sich durch uns beraten.
Wir unterstützen Sie gerne im Antragsprozess.
Rufen Sie uns einfach an: 069 / 130 25 85 - 0
Wenn die Förderkriterien des Bildungsgutscheins nicht auf Sie zutreffen sollten, können Sie trotzdem Zuschüsse über andere Förderprogramme erhalten.
Informieren Sie sich über die folgenden Fördermöglichkeiten und fragen Sie uns, sollten im Anschluss noch Unklarheiten bestehen.
Sie erhalten bis zu 5.100 € Zuschuss für Ihre Weiterbildung aus dem Förderprogramm 'Begabtenförderung berufliche Bildung'.
Voraussetzungen sind:
Evtl. können Sie auch bei Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Weitere InformationenAlle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg sowie Beschäftigte, die in einen einem Unternehmen in Brandenburg angestellt sind, können den Bildungsscheck Brandenburg beantragen.
Der Zuschuss beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung muss mindestens 500 € betragen.
Beratung, Prüfung der Voraussetzungen und Antragstellung erfolgen direkt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB:
Telefon: 0331 - 660 2200
Weitere InformationenDas Förderprogramm QualiScheck ermöglicht es, individuell geplante berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten finanziell zu unterstützen, auch unabhängig vom betrieblichen Kontext. Pro Kalenderjahr kann ein Zuschuss von bis zu 1.500 € gewährt werden.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten, deren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz liegt, unabhängig von ihrem Einkommen.
Gefördert werden bis zu 60 % der anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu zählen insbesondere Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie gegebenenfalls Lernmaterialien, sofern diese in den Teilnahmekosten enthalten sind.
Nicht übernommen werden hingegen sonstige Ausgaben wie Fahrt-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 06131 967149 oder über https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung.
Weitere InformationenDer Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 500 € kann für Qualifizierungsmaßnahmen des Systemischen Zentrums genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Nordrhein-Westfalen wohnt oder arbeitet und das zu versteuernde Jahreseinkommen eine Höhe von 50.000 € (bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern 100.000 €) nicht überschreitet.
Die Förderung beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Gesamtkosten der beruflichen Weiterbildung, maximal jedoch 500 €. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrten sowie Unterbringung.
Der Antrag kann online über die Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Weitere Informationen:
Telefon: 02041 - 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Weitere InformationenFür das Haushaltsjahr 2025/2026 ist keine Förderung vorgesehen.
Weitere InformationenDie Antragsstellung ist vorübergehend ausgesetzt (Stand: 5/26)
Weitere InformationenDie Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Weiterbildungsmaßnahmen für das berufliche Fortkommen des Antragstellers.
Anträge können nur für Maßnahmen gestellt werden, die bis 31.12.2028 beendet sind.
Kostenfreie Service-Hotline: 0800 56 007 57
Weitere InformationenMit dem Weiterbildungsbonus erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei werden bis zu 60 % der Kosten übernommen, maximal jedoch 5.000 € pro Weiterbildung. Es ist möglich, mehrere Weiterbildungen pro Jahr fördern zu lassen.
Der Arbeitgeber muss mindestens 40 % der Kosten tragen und zusätzlich mögliche Mehrkosten übernehmen, die über den Förderhöchstbetrag hinausgehen. Weiterbildungen mit weniger als 16 Stunden werden, nicht gefördert.
Das Programm gehört zum Landesprogramm Arbeit 2021–2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Zuständig für Beratung und Antragstellung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein, bei der die Anträge online eingereicht werden.
Service-Hotline: 0431-9905 22 22
Weitere InformationenAngestellte können eine Förderung erhalten, wenn sie in Hamburg leben oder arbeiten, in einem kleinen Unternehmen tätig sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens eine geringe Qualifikation besitzen. Höherqualifizierte Personen werden nur in besonderen Fällen unterstützt.
Service-Hotline 040 33 46321-11
Weitere InformationenDas Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Weiterbildungen von Beschäftigten mit einem Bildungsscheck, der bis zu 50 % der Kosten (max. 3.000 €) übernimmt, um Qualifikationen im Unternehmen zu stärken.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, der den Antrag für Sie stellen kann.
Service Hotline 0385 55775-510
Weitere Informationen