Förderfähig bedeutet, dass fast alle unsere Ausbildungsangebote die Voraussetzungen erfüllen, um mit öffentlichen Geldern ganz oder teilweise finanziert zu werden.
Die Förderung kann über das Qualifizierungschancengesetz (QCG), einen Bildungsgutschein oder andere häufig landesspezifische Förderprogramme erfolgen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den staatlichen Förderprogrammen für Ihre Ausbildung.
Unsere Ausbildungsqualität wird ständig geprüft und für gut befunden. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung auf Basis des Chancen-Qualifizierungsgesetzes unsere Bildungstätigkeit auf Grundlage der AZAV-Regelungen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Angestellte werden über den Arbeitgeber bis zu 100% gefördert, Arbeitssuchende können direkt eine Förderung von 100% erhalten.
Näheres erfahren Sie unter auf unserer Webseite zur Staatlichen Förderung.
Das kann neben der Auswahl des Förderprogramms noch von weiteren Faktoren abhängen.
Beim Qualifizierungschancengesetz variiert die Förderung in Abhängigkeit von Betriebsgröße und Alter der Angestellten. Es werden einerseits die Ausbildungskosten gefördert. Darüber hinaus kann der Arbeitsgeber einen Zuschuss zum Gehalt seiner Beschäftigten in der Ausbildungszeit erhalten.
Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es eine Reihe weiterer Förderungsprogramme, die sich ebenfalls in den Voraussetzungen und der Förderhöhe unterscheiden, wie zum Beispiel die Bildungsschecks verschiedener Bundesländer oder die Begabtenförderung für unter 25jährige.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Für eine detaillierte Beratung zu den Förderungsmöglichkeiten kontaktieren Sie gerne unser Beratungsteam per E-Mail (info@systemisches-zentrum.de) oder telefonisch (069 - 130 25 85-0).
Personen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen mit mindestens 15 Wochenstunden, deren letzter Berufsabschluss und die letzte QCG--Förderung mindestens 2 Jahre zurückliegen, können in der Regel über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden.
Die Förderung variiert in Abhängigkeit von Betriebsgröße und Alter der Angestellten.
Die Förderung ist Arbeitgeber-gebunden und muss über den Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit beantragt werden. Es handelt sich um eine Kann- und keine Muss-Förderung. Die Weiterbildung muss sich thematisch im Kontext des Unternehmens befinden.
In Ausnahmefällen können auch Arbeitssuchende gefördert werden.
Das variiert je nach Programm. Bei einer Förderung über das Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Bei Bildungsschecks oder regionalen Programmen kann der Antrag teilweise auch direkt durch den Beschäftigten oder über Beratungsstellen erfolgen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Ein Förderantrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung bzw. Weiterbildung gestellt werden. Eine Förderung wird in der Regel nur bewilligt, wenn alle Bedingungen vorher geklärt wurden. Spätere Antragstellungen führen meist nicht zur Förderung.
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in den Bundesländern hat sich für uns die Anerkennung als Bildungseinrichtung für Bildungsurlaub erschwert. Daher sind wir aktuell ausschließlich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) als geeignetes Institut anerkannt.
Die Bewilligung des Bildungsurlaubs richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz des Arbeitgebers bzw. dem Standort, an dem der Teilnehmer seiner Hauptbeschäftigung nachgeht. Verfügt ein Unternehmen beispielsweise über eine Dependance in Freiburg, während der Hauptsitz in Hamburg liegt, kann der Mitarbeiter den Bildungsurlaub für seine Tätigkeit in Freiburg beantragen.
Unabhängig von einer offiziellen Anerkennung steht es Arbeitgebern in anderen Bundesländern frei, ihren Angestellten Bildungsurlaub auf freiwilliger Basis zu gewähren.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir vorab Ihre Förderfähigkeit, beraten zu passenden Programmen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 Uhr bis mindestens 16.00 Uhr unter 069 - 130 25 85-0.
Falls ein Antrag abgelehnt wird, prüfen wir gemeinsam, ob es für Sie Alternativen gibt.
Alle Selbstzahler können bei uns zwischen monatlicher Zahlung oder einer Gesamtzahlung der Ausbildungskosten im Voraus wählen. Gerne beraten wir Sie dazu.